Δευτέρα 22 Φεβρουαρίου 2016

TTIP wird Klage-Welle gegen Staaten in Europa auslösen





TTIP-Investorenschutz:
Die Perversion eines Systems*
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Ein Interview mit Pia Eberhardt**

Staaten erkennen Risiken immer erst, wenn sie verklagt werden - und dann ist es meist zu spät, um das Unheil abzuwenden: Der Investorenschutz im TTIP wird nach Einschätzung von Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory zu enormen Kosten für die europäischen Steuerzahler führen. Es handelt sich um einen Einbahnstraßen-Gerechtigkeit zugunsten der internationalen Konzerne.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Frau Eberhardt, die aktuellen Daten der UNCTAD zeigen: Im Jahr 1995 gab es gerade einmal drei Investor-Staat-Klagen. Allein 2015 sind 70 neue Klagen eingereicht worden, so viele wie nie zuvor. Insgesamt wissen wir von fast 700 Klagen weltweit. Das ist ein großer Sprung. Spielt die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen für diese Entwicklung eine wichtige Rolle oder sind die Unternehmen einfach nur mutiger geworden?
Pia Eberhardt: Im Wesentlichen gibt es für den Anstieg der Klagen zwei Erklärungen. Erstens ist das System in der Unternehmenswelt bekannter geworden. Sie wissen, dass sich damit von Umweltgesetzen bis zu gesundheitspolitischen Maßnahmen so ziemlich alles angreifen lässt. Und, dass das System finanziell lukrativ ist. Zweitens sind Investor-Staat-Klagen mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld geworden. Kanzleien, Schiedsrichter/Innen und Prozessfinanzierer verdienen damit sehr viel Geld und heizen die Maschine weiter an, indem sie Unternehmen ermuntern, zu klagen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Teilweise werden bei internationalen Schiedsgerichten schon heute Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gewährt. TransCanada hat beispielsweise nach dem Nein der US-Regierung zum Pipeline-Projekt Keystone XL eine Klage mit einer Forderung in Höhe von 15 Milliarden Dollar angekündigt. Wie kommen solch hohe Summen zusammen?

Pia Eberhardt: TransCanada hat bisher nur etwa 2,4 Milliarden US-Dollar tatsächlich investiert. Der Rest sind verlorene zukünftige Gewinne, für die der Konzern entschädigt werden möchte. Das ist in Investor-Staat-Klagen üblich – und oft sprechen Schiedsgerichte tatsächlich Schadenersatz für solche entgangenen, hypothetisch in der Zukunft erwirtschafteten Gewinne zu. Auf Basis des aktuellen EU-Vorschlags wäre das ebenfalls möglich.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die EU hat statt dem heiß debattierten Investorenschutz-Mechanismus ISDS nun das “Investment Court System“ vorgeschlagen. Lassen sich damit solche Klagen verhindern?

Pia Eberhardt: Nein. Klagen wie die von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Kohlekraftwerk in Moorburg, die des Tabakkonzerns Philip Morris gegen Nichtraucherschutzgesetze in Uruguay oder die angekündigte TransCanada Klage gegen die USA wären auf Basis des EU-Vorschlags genauso möglich. Der Grund dafür ist, dass der Vorschlag genau dieselben Investorenrechte enthält, auf die sich diese Konzerne auch in anderen Verträgen berufen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Was sind Ihrer Meinung nach die größten Schwächen des EU-Vorschlags zum eigenen Investorenschutz-Mechanismus?

Pia Eberhardt: Besonders gefährlich finde ich an dem Vorschlag, dass er mit Begriffen operiert, in die Menschen viel Vertrauen haben, also zum Beispiel mit Gerichten, Richtern, Unabhängigkeit. Hinter diesem Geschwafel von Rechtsstaatlichkeit verbirgt sich aber eben ein System, das eine der mächtigsten Akteursgruppen in unserer Gesellschaft – ausländische Investoren – aus der bestehenden Rechtsordnung herausnimmt, ihnen mehr Rechte gibt als allen anderen in unserer Gesellschaft, die sie vor einem für sie eigens eingerichteten Rechtssystem einklagen und weltweit vollstrecken können.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Gibt es auch positive Aspekte?

Pia Eberhardt: Positiv am EU-Vorschlag ist, dass die Verfahren transparenter werden, dass es einen Berufungsmechanismus geben wird und die Ernennung der Schiedsrichter verbessert wird. Das heißt, das Prozedere der Investor-Staat-Klagen wird verbessert. An den Gefahren für die Demokratie, für Politik im öffentlichen Interesse und öffentliche Haushalte ändert sich dadurch aber rein gar nichts. Die Klagen werden trotzdem kommen, sie werden sich gegen Umweltgesetze & Co. richten und zu hohen Schadenersatzzahlungen führen, die im Rahmen bestehender Rechtssysteme kaum vorstellbar wären.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wieso lässt sich die EU überhaupt darauf ein, das mit TTIP ein entsprechender, ganz spezifischer Investorenschutz vereinbart wird?

Pia Eberhardt: Die Generaldirektion Handel in der EU-Kommission und die Wirtschaftsministerien der Mitgliedstaaten der EU, die in dieser Sache federführend sind, vertreten im Wesentlichen die Interessen ihrer großen Unternehmen. Deren Spielraum im Ausland wird durch die Klagerechte massiv ausgeweitet. Es spielt aber auch eine Rolle, dass die Risiken des Systems weiterhin unterschätzt werden. In der Regel verstehen Staaten die Risiken erst, wenn sie verklagt werden – dann ist es aber zu spät.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie stark sind denn deutsche bzw. europäische Unternehmen bei internationalen Klagen vor Schiedsgerichten bisher vertreten? Die Zahl der öffentlich gewordenen Fälle von Investor-Staat-Klagen ist in den vergangenen Jahren explodiert. Die Zahl der öffentlich gewordenen Fälle von Investor-Staat-Klagen ist in den vergangenen Jahren explodiert.

 (Grafik: Corporate Europe Observatory)

 

Pia Eberhardt: Deutsche und europäische Unternehmen sind bei Investor-Staat-Klagen ganz vorne dabei. Nur amerikanische, niederländische und britische Investoren klagen häufiger als deutsche. Nimmt man Investoren aus allen EU-Staaten zusammen, so haben sie weltweit die meisten Investor-Staat-Klagen eingereicht. Übrigens verklagen sie so auch manchmal ihre eigenen Regierungen, indem sie ihre Investition clever über eine Briefkastenfirma oder andere Konstruktionen im Ausland strukturieren. So haben zum Beispiel die rumänischen Micula-Brüder die rumänische Regierung über eine Konstruktion in Schweden verklagt – und zwar deshalb, weil die rumänische Regierungen Subventionen zurückgenommen hat, wozu sie wiederum von der EU verpflichtet wurde. Die EU-Kommission hat mehrmals erfolglos in die Klage interveniert – Rumänien hat trotzdem verloren, obwohl es einfach nur EU-Recht umgesetzt hat. Eine von vielen Klagen, die die Perversion des Systems zeigt – die europäische Unternehmen genauso nutzen wie andere.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: 15 Personen sollen im Vorschlag der EU zum Investorenschutz zukünftig als Schiedsrichter in Verfahren zur Verfügung stehen, jeweils drei werden pro Fall aus diesen ausgewählt. Die EU spricht von absoluter Unabhängigkeit, die so gewährt sei. Können Sie das bestätigen?

Pia Eberhardt: Nein. Die Schiedsrichter werden weiterhin mit lukrativen 3.000 US-Dollar am Tag bezahlt. In einem System, in dem nur eine Seite klagen kann, nämlich der Investor, ist das ein großer Anreiz, zugunsten des Investors zu entscheiden. Denn das bedeutet mehr Verfahren, mehr Einkommen und Macht in der Zukunft. Auch der deutsche Richterbund hat unter anderem deshalb Bedenken an der Unabhängigkeit der so genannten Richter geäußert – und klargestellt, dass es sich beim EU-Vorschlag eigentlich nicht um ein Gericht, sondern um ein permanentes Schiedsgericht handelt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie wahrscheinlich ist es Ihrer Meinung nach, dass Unternehmen eher von solchen Schiedsgerichten profitieren als Staaten?

Pia Eberhardt: Staaten können in dem System nur verlieren. Sie bekommen nur Pflichten auferlegt – können aber Investoren nicht verklagen, wenn sie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen begehen oder die Umwelt verpesten. Gewinnen können tatsächlich nur Investoren. Denn nur sie bekommen weitreichende, einklagbare Rechte.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: In Osteuropa gibt es Investitionsabkommen mit den USA, die extrem investorenfreundlich ausgestaltet sind. Wäre ein reformierter Investitionsschutz im TTIP, der diese Abkommen ersetzen würde, nicht eine Verbesserung?

Pia Eberhardt: Die bestehenden neun existierenden bilateralen Investitionsabkommen osteuropäischer Staaten mit den USA können einseitig aufgekündigt werden. Wenn es mit diesen Verträgen Probleme gibt, gehören sie gekündigt – oder neu verhandelt. Stattdessen missbraucht die Kommission diese Abkommen, um eine massive Ausweitung des Investitionsschutzes zu legitimieren. Statt neun Staaten könnten unter TTIP alle 28 Staaten direkt verklagt werden. Statt ein Prozent der US-Investitionen in der EU wären 100 Prozent abgedeckt. Und über 50.000 Unternehmen könnten gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten klagen – verglichen mit 4.500 heute. TTIP bedeutet also nichts anderes als viel größere Klage- und finanzielle Risiken für viel mehr EU-Mitgliedstaaten.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sind die Schiedsgerichte, die es heute gibt, und das Investment Court System, das uns eventuell mit TTIP droht, am Ende lukrativer als erfolgreiche Lobbyarbeit?

Pia Eberhardt: Beides greift ineinander. Die Schiedsgerichte eignen sich ja auch als Lobbyinstrument – Konzerne nutzen schon heute Klagedrohungen, um Politik zu bekämpfen. Und TTIP enthält mit der regulatorischen Kooperation noch weitere Kapitel, die Unternehmen mehr Waffen in der politischen Auseinandersetzung an die Hand geben. TTIP stärkt die Macht von Unternehmen in politischen Auseinandersetzungen um Regulierungen, die letztendlich alle betreffen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Langfristig ist ein internationales Schiedsgericht geplant, das für alle Konzerne und Länder zuständig ist. Was halten Sie von dieser Idee?

Pia Eberhardt: Gar nichts. Letztendlich wäre das ein Gerichtshof, zu dem nur Konzerne und reiche Privatpersonen Zugang hätten, auf Basis eines materiellen Rechts, das allein ihre Eigentumsrechte und Gewinnerwartungen schützt. Aber gibt es nicht auch noch andere schützenswerte gesellschaftliche Interessen? In Zeiten einer drohenden globalen Klimakatastrophe und drohenden weiteren Finanzkrisen ist die Ausweitung eines Systems, das Lösungsansätze dieser Probleme vereitelt, weil dadurch Unternehmensgewinne geschmälert würden, völliger Wahnsinn.
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* Deutsche Wirtschafts Nachrichten, Veröffentlicht: 20.02.16
**Pia Eberhardt ist die Mitautorin der aktuellen Studie „Investitionsschutz in TTIP: Die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben“. Pia Eberhardt arbeitet für die NGO Corporate Europe Observatory.

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